Die Anwälte streiten weiter
Nach dem Tod von Heribert Fastenmeier werfen sich dessen Verteidiger und das Krankenhaus gegenseitig falsche Informationen und Interpretationen vor. Endgültige Antworten wird es wohl aber nicht mehr geben.
Die Gerichte werden nicht mehr klären können, was genau dran ist an den Vorwürfen gegen den wegen Untreue, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit angeklagten ehemaligen Klinikums-Chef Heribert Fastenmeier. Nach seinem Suizid in der Untersuchungshaft in Gablingen wird es keinen Strafprozess gegen ihn geben.
Drei Wochen sind seit dem Tod des 63-Jährigen vergangen und seitdem konfrontieren sich sein Verteidiger André Szesny sowie die Anwälte des Klinikums gegenseitig mit Vorwürfen. Dabei geht es weniger um die Anschuldigungen gegen Fastenmeier in der sogenannten Klinikumsaffäre, sondern vor allem um die Umstände von Fastenmeiers achtmonatiger Untersuchungshaft und um die Umstände eines sogenannten dinglichen Arrests. Damit waren Konten Fastenmeiers kurz vor Weihnachten eingefroren worden. Vorsorglich, wie es heißt. Damit der inhaftierte Fastenmeier keine größeren Geldsummen mehr hätte beiseiteschaffen können, wie das Klinikum befürchtet hatte.
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