Die ewige Ruhe ist auf 20 Jahre begrenzt
Wie in Weichering und Lichtenau die Urnenbestattung geregelt wird
Die vor Kurzem errichteten Urnenstelen auf den Friedhöfen Lichtenau und Weichering kamen gut bei den Bürgern an. Nun hat die Gemeinde weitere Details über die Handhabung bekannt gegeben. So ist die Ruhezeit auf 20 Jahre befristet, maximal drei Urnen können in einer Nische untergebracht werden. Kerzen und sonstiger Grabschmuck dürfen nicht direkt auf die Stelen gestellt werden. Auf einem eigens davor errichteten Kiesbett dürfen aber Blumen abgelegt werden. Ornamente und Symbole sind auf den Tafeln nicht erlaubt. Außerdem prüft die Gemeinde eine einheitliche Länge von „normalen“ Gräbern auf beiden Friedhöfen.
Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat mit folgenden Themen beschäftigt:
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