Ehepaar wehrt sich vor Gericht gegen Eurofighter-Fluglärm
Ein Ehepaar klagt gegen den Fluglärm in Neuburg. Möglicherweise gibt es heute eine Entscheidung, ob die Eurofighter weiter für Flugshows üben dürfen.
Familie Rauscher wünscht sich zurzeit nur eins: Ruhe. Um die zu bekommen, hat das Neuburger Ehepaar Klage beim Landgericht Ingolstadt eingereicht. Mit der einstweiligen Verfügung wollen die beiden erreichen, dass ab sofort keine Übungsflüge der Bundeswehr für anstehende Flugshows mehr über ihrem Grundstück an der St.-Andreas-Straße oder in dessen Nähe stattfinden dürfen (NR berichtete am Samstag). In der Klageschrift ist von „einer starken Lärmbelästigung und entsprechenden Vibrationen“ die Rede. Teilweise seien Lampen ausgegangen, Alarmanlagen von Autos hätten ausgelöst, als die Eurofighter im Tiefflug unterwegs waren. Möglicherweise entscheidet das Landgericht schon heute.
Bis gestern hatten beide Parteien noch Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Wie die aber vonseiten der Bundeswehr ausfällt, dazu war gestern keine Auskunft zu bekommen. Weder vom Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln noch vom Neuburger Kommodore Oberst Holger Neumann. Beide verwiesen auf das noch laufende Verfahren. Auch wie der Flugbetrieb in den kommenden Tagen bis zu den beiden Flugshows – von 1. bis 4. Juni bei der ILA in Berlin und am 11. Juni beim Tag der Bundeswehr in Neuburg – noch aussehen wird, wurde nicht gesagt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
1. Auch wenn man Flugzeuge für Shows in den Himmel schickt
- es ist immer ein Übungsflug
- und Flugshows dienen u.a.der Werbung, auch public relations
2. Viele sehen solche Shows gerne und pfeifen auf den Lärm und auf solche Prozesshansel.
3. Ich hoffe sie verlieren und zahlen die Prozesskosten.
Es ist doch unerheblich wer zuerst da war und dazu eine unjuristische Rechtsaufassung. Wahrscheinlich hat das Ehepaar gar nichts gegen die Bundeswehr, sondern etwas dagegen das dort eine körperliche Belastung erzeugt wird die unnötig ist, weil sie mit Sinn und Zweck der Bundeswehr nichts zu tun hat. Genauso könnte man argumentieren wenn in einem Gebäude das genehmigt war für den Betrieb einer Diskothek, auf einmal ein Bordell aufmacht und das jemand stört. Kann man dann nicht klagen weil das Gebäude vorher schon da war?
Es ist eben nicht unerheblich. Wenn ich neben einen Militärflugplatz ziehe musss mir Lärm von Anfang an klar sein. Und auch ein "Flugtag" gehört nunmal zur Bundeswehr bzw. Luftwaffe, meine Güte!
Bestimmte "Prozesshansel" ziehen auch mal in ein Dorf und beklagen sich dann über Kirchenglocken, Gockelkrähen und Kuhmistgeruch.
Das sich Kleinkinder auf den Boden werfen ist weit hergeholt. Auf der Facebookseite "Du bist ein echter Neuburger" liest sich das alles gaaaanz anders. Da heißt es bspw. u.a. das in 200m Entfernung des Klägers ein Baby total ruhig schläft, auch mit offener Terassentür und das Geschirr auch noch lebt.
Ich finde diese Klage völlig überzogen. Der Kläger ist dort hingezogen und der Flugplatz ist dort viel länger. Das hätte er wissen müssen.
Die Kläger könnten ja in die Ostukraine ziehen - da gibt es keine Lärmbelästigung durch Flieger.
Unglaublich!