Eigentum verpflichtet – zum Kehren
In Bergheim wurde die Verordnung über die Reinigung der Straßen verlängert. Welche Pflichten sie beinhaltet und warum nicht mehr samstags gekehrt werden muss.
Dem einen ist es ein Anliegen, dem anderen ist es eine lästige Pflicht: das regelmäßige Kehren des Bürgersteigs. Dazu werden in aller Regel die Anwohner von ihrer Gemeinde per Verordnung verpflichtet. Das ist auch in Bergheim so. Das Regelwerk wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung für weitere 20 Jahre verlängert – mit einer minimalen, aber kuriosen Änderung. Denn bislang war es verpflichtend, dass jeder Hausbesitzer samstags die Straße um sein Grundstück kehrt – wohlgemerkt: Es war ausdrücklich die Rede von Samstag. Wer streng genommen also am Freitag die Straße kehrte, verstieß gegen die Verordnung – es sei denn, er kehrte sie tags darauf erneut. Diese Posse kam natürlich nie zum Tragen und wurde – „weil die Vorschrift nicht mehr zeitgemäß ist“ – in der neuen Verordnung gestrichen, wie Stefan Gößl von der Verwaltung am Montag mit einem Schmunzeln erklärte. Jetzt darf jeder Bürger ganz offiziell kehren, wann immer er will – und zwar nicht wie bislang verpflichtend jede Woche, sondern nur, wenn es auch wirklich erforderlich ist.
Mit dieser durchaus amüsanten Änderung waren alle Gemeinderäte einverstanden – bis auf Engelbert Winter. Er montierte, dass er die Verordnung nicht als Vorlage hatte und deshalb nicht studieren konnte. Deshalb verweigerte er die Abstimmung.
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