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Gericht
01.08.2014

Ein Schlag unter „besten Freunden“

Weil er mit seinem Gehstock zuschlug, muss ein 67-Jähriger ins Gefängnis

Eigentlich hätte es diese Gerichtsverhandlung gar nicht geben sollen. Zumindest dann nicht, wenn es nach dem Angeklagten gegangen wäre. Und selbst sein Opfer, dem er eine Platzwunde verpasst hatte, hätte am liebsten wieder alles abgeblasen. „Wir sind wieder beste Freunde“, hat der 67-jährige Angeklagte gestern vor Richterin Susanne Bekk beteuert. Doch genutzt hat alles nicht, der Mann muss für neun Monate ins Gefängnis. Im August vergangenen Jahres hatte er im Obdachlosenheim im Streit seinem „besten Freund“ einen Gehstock ans Bein und auf den Kopf geschlagen. Und das nicht zum ersten Mal.

Immer und immer wieder, Tag für Tag, habe der Mitbewohner im Obdachlosenheim seine Musikanlage auf volle Lautstärke aufgedreht, berichtete der Angeklagte gestern. Und das morgens um 4 oder 5 Uhr: „Ich bin im Bett gestanden. Er hat mich zur Weißglut gebracht.“ Die Polizei habe er schon gerufen, den Verantwortlichen der Stadt kontaktiert – es habe alles nichts genutzt. Dann, eines Tages im Mai vergangenen Jahres, hat er zum ersten Mal zugeschlagen. Mit dem Gehstock hat der Angeklagte seinem Mitbewohner eine Platzwunde am Kopf und am Unterarm verpasst. Es folgte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Und nur fünf Tage, nachdem der Strafbefehl rechtsgültig geworden ist, wiederholte sich das Szenario. Die beiden Männer waren im Garten und wieder ging es um die zu laute Musik. Irgendwann hat das spätere Opfer angeblich damit gedroht, mit einem Beil auf sein Gegenüber einzuschlagen. Der 67-Jährige aber griff vorher zu seinem Gehstock und schlug zu: „Ich habe mir nicht anders zu helfen gewusst.“ Wieder hatte das Opfer eine Platzwunde am Kopf. Eine Chance auf eine erneute Bewährung, wie sie Verteidigerin Christine Mohr gefordert hatte, sah Susanne Bekk deshalb nicht mehr. (rilu)

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