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  3. Straßenausbaubeitragssatzung: Ein Wortungetüm erhitzt die Gemüter

Straßenausbaubeitragssatzung
30.11.2017

Ein Wortungetüm erhitzt die Gemüter

Günter Gamisch

Gemeinderat kippt Beschluss und stellt auf einmalige Zahlung um. Wer dagegen war

Sie haben es sich wahrlich nicht leicht gemacht. In einem Sitzungsmarathon diskutierten die Gemeinderäte in Ehekirchen am Dienstagabend nochmals intensiv über die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS), ehe das Gremium seinen Beschluss vom September kippte und auf einmalige statt wiederkehrende Beiträge umschwenkte. Die Abstimmung fiel mit 13 Jastimmen gegen die Voten von Sofia Käfer, Thomas Bednarz, Franz Männling und Josef Karmann zwar deutlich aus, die Gegner legten aber Wert darauf, namentlich im Protokoll aufgelistet zu werden.

Infrage gestellt wurde im Verlauf der ausufernden Aussprache nicht die Notwendigkeit dieser Satzung, mit der die Kommune künftig einen Teil der Kosten für Straßenbaumaßnahmen auf die Anlieger umlegen kann. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat der Gemeinde quasi diktiert, alle denkbaren und möglichen Einnahmen zu generieren. „Sonst würde unser Haushalt nicht mehr genehmigt. Wenn man Schulden hat, bleibt keine andere Möglichkeit“, fasste Bürgermeister Günter Gamisch zusammen, warum man sich überhaupt mit dem Wortungetüm befassen musste. Hintergrund der neuerlichen Diskussion war die Ausgestaltung der SABS. Dazu hatte man in der Vorwoche einen Experten zu Rat gezogen. Professor Gerhard Wiens, ehemaliger Richter am Verwaltungsgericht München, hatte den Räten das Beitragsrecht ausgedeutscht.

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