„Einbahnstraßenring“ dreht die nächste Runde
Die Bürgerinitiative hat Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Dort hofft sie, dass der vom Stadtrat abgelehnte, dreimonatige Probebetrieb genehmigt wird.
Es war ein monatelanges Hin und Her, bis die Entscheidung gefallen war. Der Stadtrat folgte schließlich der Auffassung der Juristen der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt, bei der Regierung von Oberbayern und beim Bayerischen Gemeindetag und lehnte Ende Juli die Zulassung des Bürgerbegehrens „Probebetrieb Neuburger Ring“ und damit einen Bürgerentscheid über einen Einbahnstraßenring ab. Das letzte Wort in dieser Sache ist damit aber noch nicht gesprochen.
Die Befürworter des durchgängig zweispurigen Rings samt nahezu durchgängigem Radweg haben Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Termin in München ist am 12. Dezember. Stadtrat Horst Winter (SPD) ist Mitglied der Bürgerinitiative „Neuburger Ring“. Er sei fest davon überzeugt, dass das Verwaltungsgericht den angestrebten Probebetrieb von drei Monaten genehmigt: „Wir haben uns mit der SPD-Fraktion in München mit Experten des Verkehrsausschusses getroffen. Sie haben uns mitgeteilt, dass wir keineswegs chancenlos seien.“ Eine schriftliche Begründung haben die Befürworter des Einbahnstraßenrings bereits abgegeben, am 12. Dezember folgt nun die mündliche Verhandlung.
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Die unendliche Geschichte „Neuburger Ring“
In der Bürgerversammlung am 8.11.2018 im Kolpinghaus wurden die Bürger zur Mitarbeit in der Stadtentwicklung aufgerufen und darauf hingewiesen, dass die Stadt dafür 50.000,-€ bereitgestellt hat. Meine Frage: Müssen alle Bürger dann ihre wohlgemeinten Vorschläge in München gerichtlich durchsetzen?
Zum „Ring“: Wieso denkt denn der Stadtrat und der OB nicht über eine außergerichtlichen Einigung nach? Es ist für mich doch offensichtlich, dass man mit kleinen Änderungen gemeinsam einen Konzens finden würde. Der Testlauf soll und würde doch Mängel aufzeigen um Änderungen am „Ring“ durchzuführen. Das sture NEIN des OB zum Ring fördert doch die Politikverdrossenheit der Bürger.
In der Bürgerversammlung wurde auch von der Unmöglichkeit der Einrichtung von Radwegen im Zentrum gesprochen, da es baulich nicht möglich wäre. Beim „Ring“ würde es bis auf eine kleinen Strecke einen Radweg geben.
Der Rechtsdirektor Ralf Rick sollte als studierter Jurist mit Staatsexamen eigentlich wissen, dass jeder Richter nach Recht und Gewissen urteilt. Nicht alle Richter kommen automatisch zum selben Urteil. Sonst gäbe es ja in der 2. Instanz nie geänderte Urteile. Wartens wir ab. Natürlich klagt es sich mit Steuergelder einfacher als mit Privatgeldern. Tritt eigentlich der Stadtrat einschließlich OB bei einem verloren Prozess zurück? Oder sind die „Ablehner“ für die Prozesskosten haftbar zu machen? Natürlich nicht.
Ich würde mich über eine Stellungsnahme zu diesen Leserbrief seitens der Stadt freuen.
Klaus