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Justiz
27.06.2017

Einbruch und Vergewaltigungsversuch?

Am Landgericht betont der Angeklagte erneut, er habe keine sexuellen Absichten gehabt, als er nackt eine Frau überfiel. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm nicht. Sie fordert achteinhalb Jahre

Was ist passiert an diesem Freitag im August vergangenen Jahres? Ist da der Einbruch eines berauschten 32-Jährigen so richtig schiefgegangen? Oder handelt es sich tatsächlich um eine versuchte Vergewaltigung?

Staatsanwältin Sandra Krist ist von dem Vergewaltigungsversuch überzeugt und plädierte gestern am Landgericht vor der 5. Strafkammer deshalb auf eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren für den Angeklagten. Dessen Verteidigerin Marion Reisenhofer wies das in ihrem Schlussvortrag entschieden zurück. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für eine Sexualstraftat ihres Mandanten. Einbruch: ja. Körperverletzung: ja. Aber sexuelle Absichten habe ihr Mandant stets bestritten. Und die ließen sich auch nicht beweisen. Die Ingolstädter Anwältin stellte keinen eigenen Antrag für ein Strafmaß.

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