Eine Hausordnung für die Bauwagen
Der Landkreis stellt ein verbindliches Regelwerk für den Betrieb der beliebten Treffs auf dem Land auf. Was drin steht.
Wollen Jugendliche auf den Dörfern etwas unternehmen, gestaltet sich der Weg nach Neuburg, Schrobenhausen oder gar Ingolstadt oft schwierig. Sind die Verbindungen am Nachmittag noch einigermaßen regelmäßig, so fährt abends oftmals kein Bus oder Zug mehr. Spätestens nach Mitternacht ist der einzige Weg nach Hause das Taxi. Die Lösung ist ein Jugendtreff im Ort – der Bauwagen. Diese Buden und Hütten sind im Landkreis weit verbreitet. In jeder Gemeinde existiert mindestens ein derartiger Treffpunkt. An vielen Standorten klappt das problemlos, doch es gibt auch immer wieder Beschwerden von Anwohnern wegen übermäßigem Lärm, Müll oder Alkoholkonsum. Das Landratsamt hat jetzt ein Regelwerk vorgestellt, um ein Mindestmaß an Standards festzulegen, wie die Treffs sicher zu betreiben sind. Es gehe dabei nicht um die Beseitigung der Bauwagen, betonte Landrat Alois Rauscher, sondern um die Sicherung der bestehenden „mobilen Kneipen“. Sie würden geduldet, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten würden.
Viele Gäste im Bauwagen sind heute 35 oder gar 40 Jahre alt
Die Bauwagen-Szene ist ziemlich heterogen. Dort treffen sich heutzutage nicht nur Jugendliche. „Viele Leute sind 35 oder gar 40 Jahre alt“, weiß der Landkreischef. Mittlerweile sei dieses Milieu zumindest auf dem Land mitten in der Gesellschaft etabliert. Rechtlich zuständig sind in erster Linie die Gemeinden. Die zuständigen Sachgebiete am Landratsamt haben zusammen mit den Bürgermeistern nun ein Regelwerk aufgestellt, um einen verbindlichen juristischen Rahmen zu schaffen. Landratsamt und Gemeinden werden den Betreibern beim Aufstellen einer Hausordnung beratend zur Seite stehen.
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