„Eine ganz massive Auseinandersetzung“
Rechtsmedizinisches Gutachten wirft Fragen am Teilgeständnis des Angeklagten auf
In dem Strafprozess wegen des tödlichen Ehestreits von Denkendorf wird es am Landgericht Ingolstadt letztlich darum gehen, ob die große Strafkammer zu dem Schluss kommt, dass der angeklagte Ehemann im Januar den Tod seiner Frau „billigend in Kauf“ genommen hat. So lautet die maßgebliche Formulierung in der bei Prozessauftakt von Staatsanwältin Sandra von Dahl vorgetragenen Anklageschrift.
Von einiger Bedeutung sind daher die Ausführungen der gestern vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl gehörten Gutachter. Vor allem die von Oliver Peschel. Der Rechtsmediziner von der LMU München stellte gestern ausführlich die Obduktionsergebnisse vor. Und sein Befund wirft mit Blick auf das Teilgeständnis des Angeklagten zumindest Fragen auf.
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