Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Neuburg: Es braucht doch keinen Führerschein für Zillenfahrten

Neuburg
01.04.2017

Es braucht doch keinen Führerschein für Zillenfahrten

Keinen Führerschein brauchen die Neuburger Fischergassler in ihren Zillen.
Foto: Xaver Habermeier

Den von Rechtsanwalt Theo Walter für die Fischergassler vorgeschlagenen Weg scheinen Landratsamt und Registergericht mitgehen zu können. Was jetzt noch zu tun ist.

Die Regierung von Oberbayern duckte sich vornehm weg und schob dem Landratsamt den Schwarzen Peter zu. Dort fühlten sich die Zuständigen von Beginn an nicht wohl in ihrer Haut, als sie den Fischergasslern verdeutlichten mussten, dass sie künftig für ihre Zillenfahrten mit Gästen auf der Donau einen Führerschein und ein vom TÜV abgenommenes Boot benötigen. Der unterbreitete Vorschlag von Rechtsanwalt Theo Walter, einem Fischergassler, scheint nun tatsächlich die Lösung zu sein, um aus der Lachnummer wieder herauszukommen.

Auf Anfrage hatte die Pressestelle des Innenministeriums in München mitgeteilt, dass die Rechtslage hinsichtlich der Fahrgastschifffahrt seit Jahren unverändert sei. Wenn also Gäste befördert werden, benötigt der Führer eines Bootes – also auch einer Zille – einen Führerschein. Zudem muss das Boot entsprechenden Anforderungen der Schifffahrtsordnung genügen. Wie es in dem Schreiben weiter heißt, habe das Ministerium aber auch auf die Möglichkeit von Ausnahmen von diesen Anforderungen hingewiesen. Diese seien aber von der Kreisverwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit zu erlassen. Denn vor Ort könnte die Lage, was nautische Verhältnisse auf dem Gewässer, Kenntnisse der Besatzung oder der eingesetzten Schiffstypen betrifft, doch viel besser beurteilt werden. Damit reichte die Oberste Baubehörde die Verantwortung an das Landratsamt weiter, das sich nun den Schiefer bei den Fischergasslern einzog. „Danke!“, hieß es deshalb aus der Kreisverwaltungsbehörde.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.