Es braucht doch keinen Führerschein für Zillenfahrten
Den von Rechtsanwalt Theo Walter für die Fischergassler vorgeschlagenen Weg scheinen Landratsamt und Registergericht mitgehen zu können. Was jetzt noch zu tun ist.
Die Regierung von Oberbayern duckte sich vornehm weg und schob dem Landratsamt den Schwarzen Peter zu. Dort fühlten sich die Zuständigen von Beginn an nicht wohl in ihrer Haut, als sie den Fischergasslern verdeutlichten mussten, dass sie künftig für ihre Zillenfahrten mit Gästen auf der Donau einen Führerschein und ein vom TÜV abgenommenes Boot benötigen. Der unterbreitete Vorschlag von Rechtsanwalt Theo Walter, einem Fischergassler, scheint nun tatsächlich die Lösung zu sein, um aus der Lachnummer wieder herauszukommen.
Auf Anfrage hatte die Pressestelle des Innenministeriums in München mitgeteilt, dass die Rechtslage hinsichtlich der Fahrgastschifffahrt seit Jahren unverändert sei. Wenn also Gäste befördert werden, benötigt der Führer eines Bootes – also auch einer Zille – einen Führerschein. Zudem muss das Boot entsprechenden Anforderungen der Schifffahrtsordnung genügen. Wie es in dem Schreiben weiter heißt, habe das Ministerium aber auch auf die Möglichkeit von Ausnahmen von diesen Anforderungen hingewiesen. Diese seien aber von der Kreisverwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit zu erlassen. Denn vor Ort könnte die Lage, was nautische Verhältnisse auf dem Gewässer, Kenntnisse der Besatzung oder der eingesetzten Schiffstypen betrifft, doch viel besser beurteilt werden. Damit reichte die Oberste Baubehörde die Verantwortung an das Landratsamt weiter, das sich nun den Schiefer bei den Fischergasslern einzog. „Danke!“, hieß es deshalb aus der Kreisverwaltungsbehörde.
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