Eigentlich hätte sich das Opfer bei seinem Peiniger, einem 24 Jahre alten Mann aus Königsmoos, bedanken können. Sonst wäre die Nacht im Oktober vergangenen Jahres vielleicht schlimmer für den 19-Jährigen ausgegangen. Mit einer paar Faustschlägen hatte der 24-Jährige den damals betrunkenen jungen Mann außer Gefecht gesetzt, um ihn von einer fahrt auf seinen Roller abzuhalten. Jetzt musste sich der Täter für seine Unbeherrschtheit vor dem Amtsgericht Neuburg verantworten.
Einen "etwas eigenartigen Sachverhalt" nannte es Staatsanwalt Franz Burger, was sich da in jener Nacht zwischen den beiden Heranwachsenden in Königsmoos zugetragen hat. Die hatten sich beide ordentlich bei einer Feier betrunken. Als schließlich gegen Mitternacht das Bier ausging, beschloss der 19-Jährige, immerhin schon 2,0 Promille intus, mit seinem Roller für Nachschub zu sorgen. Allerdings - oder Gott sei Dank- hatte der junge Mann aufgrund eines gerissenen Gasseils nicht losfahren können. Noch auf dem Roller sitzend hatte der 19-Jährige von dem Angeklagte einen Schlag erhalten und war zu Boden gefallen und der 24-Jährige hatte noch zwei Mal mit der Faust nachgesetzt. Mit einer Jochbein- und einer Rippenprellung kam der 19-Jährige in die Notaufnahme.
Vor Gericht meinte der Staatsanwalt, dass das Opfer froh sein könne, dass es ein paar gegen den Kopf bekommen habe, sonst wäre vielleicht Schlimemres passiert. Dennoch beantragte er für die Körperverletzung eine Geldstrafe von 1600 Euro. Diesem Antrag folgte der Amtsrichter. Der 24-Jährige nahm das Urteil an.