Das Urteil gegen den Geiselnehmer ist jetzt rechtskräftig
Rechtskräftig ist das Urteil gegen den Geiselnehmer von Ingolstadt, weil kein Revisionsantrag eingegangen ist. Was sich damit in der Haft für den Täter ändert.
Das war irgendwie zu erwarten, aber nach den vielen Entgleisungen des Angeklagten auch gegenüber seinem Verteidiger während des Verfahrens gab es auch Beobachter, die meinten, der 25-Jährige würde seinen Anwalt in letzter Minute vielleicht doch mit einem Revisionsantrag beauftragen. Aber es kam doch nicht so. Und auch die Staatsanwaltschaft wird das Urteil nicht anfechten, ebenso wie die Nebenkläger. Gestern lief die Frist ab. Somit ist die Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten jetzt rechtskräftig. Eine Unterbringung in der Psychiatrie war vom Landgericht Ingolstadt nicht angeordnet worden.
Geänderte Haftbedingungen
Damit ändern sich für den jungen Mann jetzt die Haftbedingungen. Er hat das Untersuchungsgefängnis bereits verlassen und wird nun den Regelvollzug eingegliedert. Das heißt: Gemeinschaftszelle mit anderen männlichen Strafgefangenen und nach Möglichkeit eine Einteilung zur Arbeit. Allerdings wird ihm die Untersuchungshaft angerechnet, bei guter Führung kann er auch mit einer vorzeitigen Entlassung rechnen. In fünf Jahren könnte er bereits wieder auf freiem Fuß sein. Ein Gedanke, der die Geiseln von damals im August vergangenen Jahres im Historischen Rathaus von Ingolstadt mit Unbehagen erfüllen könnte.
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