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04. August 2011 21:00 Uhr

Klage

Gericht urteilt: Windrad ist zu laut

Augsburger Richter gibt Burgmannshofener Klägern recht. Betreiber Herbert Kugler kündigt Berufung an

Ammerfeld/Burgmannshofen Für Herbert Kugler ist die Sache glasklar: Sein Windrad ist nicht zu laut. Weder nachts noch tagsüber. Deshalb kann er das Urteil des Landgerichts Augsburg, das gestern verkündet wurde, auch nicht nachvollziehen. Denn Richter Josef Jung entschied: Das vom Gericht beauftragte Gutachten habe ergeben, dass die Anlage während der Messungen im vergangenen Jahr mehrmals den zulässigen Nachtgrenzwert von 45 db(A) überschritten habe. Das müsse Kugler künftig unterlassen, ansonsten drohe ihm ein Ordnungsgeld bis zu 50000 Euro. Ein Ehepaar aus Burgmannshofen hatte auf dem Zivilweg geklagt.

Herbert Kugler will das Urteil aber nicht akzeptieren und kündigte in einem Gespräch mit der Neuburger Rundschau Berufung an. Selbiges will auch die Herstellerfirma Enercon machen. „Wir sitzen im selben Boot“, sagte Kugler.

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Er ist sich sicher, dass in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht zu seinen Gunsten entscheiden wird. Denn der Dreh- und Angelpunkt sei die sogenannte Impulshaltigkeit. Das eintönige Hämmern oder Klopfen wird als besonders störend eingestuft und wurde deshalb im Gerichtsgutachten mit zusätzlichen drei db(A) gewertet. Genau dieser Aufschlag ergab letztlich eine Überschreitung des Grenzwertes um 0,8 db(A).

Doch dass seine Anlage impulshaltige Geräusche erzeugt, weist Kugler entschieden von sich. „Sämtliche Anlagen von Enercon sind nicht impulshaltig. Das garantiert die Firma“, betonte Kugler. Deshalb sei der Aufschlag von drei db(A) auch völlig ungerechtfertigt und in der Folge sein Windrad auch nicht zu laut. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Kugler ohnehin Berufung einlegen wird, muss der Betreiber derzeit auch nicht an der Leistungsschraube seines Windrads drehen. „Erst einmal bleibt alles, wie es ist“, sagte er.

Das Ehepaar aus Burgmannshofen war gestern telefonisch nicht zu erreichen. Allerdings dürften sich die Kläger über das Urteil aus Augsburg freuen, schließlich ist es ihr erster Sieg in dieser Sache vor Gericht. Denn schon 2008 ging das Paar zusammen mit der Gemeinde Marxheim vor das Verwaltungsgericht. Ihre Klage wurde aber gewiesen, eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof blieb ebenfalls erfolglos.

Neben dem Ehepaar hat auch eine weitere Bürgerin aus Burgmannshofen auf dem Zivilweg geklagt. Ihre Klage liegt ebenfalls beim Landgericht Augsburg, wird jedoch separat behandelt, das heißt, es entscheidet ein anderer Richter. Dieses Urteil steht noch aus.

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