Hat Gensberger sein Amt missbraucht?
Der Bergheimer Bürgermeister wird ein Fall für die Landesanwaltschaft. Ermittlungen laufen.
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat am Freitag die Landesanwaltschaft Bayern eingeschaltet, um den Fall Tobias Gensberger zu untersuchen. Wie berichtet, liegt der Verdacht vor, dass der Bergheimer Bürgermeister gegen das Beamtenrecht verstoßen hat, indem er seine dienstliche Position für private Angelegenheiten eingesetzt hat. Konkret geht es darum, dass Gensberger Anfang Juni eine Verwandte aus einem Pflegeheim geholt hat, obwohl die 85 Jahre alte Dame unter Betreuung steht. Der mögliche dienstrechtliche Verstoß liegt aber nicht darin, dass er den Betreuer weder vorher noch nachher über seine „Rettungsaktion“ informiert hat, sondern dass er sich gegenüber dem Pflegepersonal explizit als „Bürgermeister von Bergheim“ vorgestellt und in dieser Funktion auch auf sie eingewirkt habe. Laut Karen Johannsen, Leiterin der Abteilung Kommunalrecht am Landratsamt, sei an diesem Punkt eine „Verschmelzung seines Amtes mit einer Privatangelegenheit ersichtlich“. Darüber hinaus haben sich Gensberger und der damalige Betreuer Josef Lehmeier in Gesprächen mit der Presse gegenseitig „Erbschleicherei“ vorgeworfen. Ob daran etwas Wahres ist und ob Gensberger dies zum Vorwurf gemacht werden kann, muss erst überprüft werden.
In den vergangenen Wochen ist das Landratsamt dem Vorfall nachgegangen, hat unter anderem mit dem Amtsgericht, den Pflegeheim-Mitarbeiterinnen und auch Tobias Gensberger gesprochen. Zu einem abschießenden Ergebnis ist die Behörde allerdings nicht bekommen. Nur soviel: Was anfänglich noch nach einem Bagatellvorfall aussah, bekam nach und nach mehr Gewicht. „Je tiefer wir uns mit der Materie befasst haben, umso mehr hat sich der Verdacht erhärtet, dass möglicherweise ein Verstoß vorliegt“, sagte Karen Johannsen auf Nachfrage der Neuburger Rundschau. Um jedoch die bislang „gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit Gensberger künftig nicht zu belasten, habe sich das Landratsamt entschieden, den Fall an die Landesanwaltschaft abzugeben. Das sei ohnehin eine übliche Vorgehensweise. Wann es ein Ergebnis der Untersuchungen gibt, ist derzeit nicht abzusehen.
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