Hat der Mann 300.000 Euro veruntreut?
Hat sich ein 64-Jähriger über mehrere Jahre hinweg die Sozialabgaben gespart? Damit muss sich nun das Neuburger Amtsgericht beschäftigen.
Ein Unternehmer aus dem Landkreis soll sich fast 300.000 Euro Sozialabgaben „gespart“ haben. Deshalb muss er sich nun wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. Für den 64-jährigen Chef des Handwerksbetriebs steht eine mehrjährige Gefängnisstrafe im Raum.
Staatsanwaltschaft: Die Selbstständigen seien nicht als solche zu erkennen gewesen
Wie Staatsanwalt Gerhard Reicherl in seiner Anklageschrift verlas, soll der Angeklagte zwölf Ungarn beschäftigt haben. Allerdings habe er sie nicht als Arbeitnehmer angestellt, für die er Sozialversicherungsbeiträge hätte abführen müssen, sondern als Selbstständige. Als solche seien sie aber nach außen hin nicht erkennbar gewesen, fuhr der Staatsanwalt fort. Im Gegenteil: Sie seien gegenüber dem Unternehmer weisungsgebunden gewesen, er habe ihnen Arbeitsgeräte, Betriebsmittel, Material und Maschinen gestellt. Die „Selbstständigen“ hätten keine eigene Werbung für ihr Subunternehmen betrieben und auch keine eigenen Arbeiter beschäftigt. Wie Reicherl erklärte, sei es den ungarischen Arbeitern ausschließlich darauf angekommen, in Deutschland arbeiten zu können. Sie hätten die Verträge teilweise gar nicht verstanden und auch nicht gewusst, warum sie für ihre Tätigkeit eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, hätten gründen müssen. Der Staatsanwalt sagte, dass der Angeklagte zwischen Juni 2010 und Juli 2014 in 50 Fällen Abgaben zur Sozialversicherung an die Krankenkassen hätte zahlen müssen, insgesamt 289.000 Euro.
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