Heute Asylunterkunft, morgen Sozialwohnung?
Kreisräte diskutieren, wie Migranten im Landkreis untergebracht werden könnten
Wie und wo kann der Landkreis all die Migranten unterbringen, die nach wie vor unvermindert von der Regierung zugewiesen werden? Noch am vergangenen Sonntag lag die Lösung dieses Problems für so manchen Kreisrat in der Gründung einer landkreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Damit, so die Idee, sollte den Kommunen der Bau von einfachen Wohnanlagen erleichtert werden, die zunächst als Asylunterkunft, später dann für gemeindliche Zwecke oder für sozial Schwache genutzt werden könnten. Doch das alles ist mittlerweile Makulatur: Denn wie gestern im Kreisausschuss bekannt gegeben wurde, gilt seit 14. Oktober eine neue Verordnung, wonach die Landratsämter nun auch selbst Unterkünfte für Asylbewerber bauen dürfen, wenngleich „nur“ bis zu einem Bauvolumen von drei Millionen Euro. Gleichzeitig gibt es seit wenigen Tagen eine neue Linie der bayerischen Staatsregierung, wonach Kasernen und andere Bundesliegenschaften verstärkt in den Fokus rücken, und zwar sowohl für die Erstaufnahme als auch für die spätere Anschlussunterbringung.
Wie Alexander Roth von der Verwaltung den Kreisräten erklärte, sei es für den Bau von Asylunterkünften nun nicht mehr zwingend notwendig, eine Wohnungsbaugesellschaft zu gründen – wohl aber für soziale Wohnungsbauen, sofern die Kreisräte dies überhaupt wollten.
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