Insgesamt 400 Euro Geldauflage und die Verfahrenskosten müssen bezahlt werden
Einen wesentlich billigeren Ausgang hatte ein Schrobenhausener Ehepaar wohl erwartet, als es gegen die ergangenen Strafbefehle Einspruch eingelegt hatte. Die beiden (46 und 48 Jahre) waren angeklagt, auf ihrem Anwesen gefährliche Wertstoffe und Restmüll absichtlich verbrannt zu haben. Das hatten sie jedoch bis zuletzt bestritten.
"Meine Frau hat lediglich alte Kartoffelkosten verbrennen wollen, als der Stapel brennendes Holz auf die danebenliegenden Abfallsäcke gefallen ist", hatte der 48-jährige Landwirt in der ersten Verhandlung ausgesagt. Er selbst sei erst später zu dem Feuer dazugekommen und habe noch versucht zu löschen. Seine 46-jährige Ehefrau hatte vor Gericht angegeben, sie habe die Müllsäcke mit Metallschrott, Plastik, Folien, Glas, Styropor und Restmüll auf dem Wertstoffhof entsorgen und nicht anzünden wollen. Ein anonymer Hinweis hatte die Polizei im August vergangenen Jahres auf den Plan gerufen.
In der gestrigen Verhandlung sollte eine Zeugin gehört werden, die gesehen haben will, wie beide Eheleute Gegenstände in das lodernde Feuer geworfen haben. Die 36-jährige Nachbarin hatte den Angeklagten und seine Frau vor dem Feuer stehen sehen und einen beißenden Geruch wahrgenommen. "Die beiden haben irgendetwas ins Feuer geworfen. Aber was, weiß ich nicht. Meine Kühe im Stall haben wegen dem beißendem Rauch etwas gehustet ", gab die Zeugin vor Gericht an und konnte somit auch nicht mehr Licht ins Dunkel bringen.
Die Verteidigung strebte daher eine Einstellung gegen beide Angeklagte an. Ihren Mandanten könne keine Gefährdung der Umwelt nachgewiesen werden. "Mich stört, dass man so eine Sache, so hoch hängt", prangerte Rechtsanwältin Gabriele Danner das Verfahren an. Doch Staatsanwältin Astrid Lindinger war nicht von der Unschuld der Angeklagten überzeugt und ließ sich daher nicht auf eine Einstellung ein. "Es war ein riesiger Haufen Müll, der zwei Tage lang mit beißendem Geruch gequalmt hat". Schließlich nahm die 46-jährige Angeklagte ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Sie muss nun 300 Euro an die Staatskasse bezahlen. Das Verfahren gegen ihren Ehemann wurde gegen eine Geldauflage von 100 Euro zugunsten des Bund Naturschutz eingestellt. Jetzt muss das Paar auch noch die Kosten für ihre Anwälte und das Verfahren tragen.
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