Ein 15-Jähriger ist von einem Mitschüler massiv gemobbt worden. Der Täter holte sich mit Schlägen das Taschengeld seines Opfers. Dafür muss er drei Wochen in den Arrest Von Barbara Feneberg

Neuburg Für Stefan R. war die Schulpause wohl nichts mehr, auf was er sich freuen konnte. Denn über mehrere Wochen machte dem 15-Jährigen ein Klassenkamerad das Leben zur Hölle. Asan T. (alle Namen geändert), ebenfalls 15 Jahre, aber deutlich breiter gebaut, drangsalierte seinen Mitschüler. Er drohte ihm mit Schlägen, verlangte das Taschengeld oder nahm ihm die Brotzeit weg. Wenn Stefan R. ihm die Euros nicht geben wollte, schubste Asan T. ihn oder hielt ihn fest. Mindesten einmal hat er ihn mit der Faust in den Bauch geschlagen.
„Ich wollte vor meinen Leuten cool sein“, rechtfertigte Asan T. gestern vor dem Amtsgericht Neuburg sein Tun. Es tue ihm leid. Außerdem habe er das Geld wieder zurückgegeben und sich auch bei seinem Opfer entschuldigt. Das sagte vor Gericht aus, aus Angst getan zu haben, was Asan T. verlangt hatte.
Die täglichen Mobbing-Attacken in einer Schule im Landkreis gelten rein juristisch gesehen als räuberische Erpressung. Richter Matthias Ernst ließ die Geschehnisse auf dem Pausenhof auch keineswegs als Rangelei zwischen Schulkameraden durchgehen und verurteilte den 15-Jährigen zu drei Wochen Dauerarrest. „Du hast Deinen Mitschüler über mehrere Wochen regelrecht terrorisiert“, sagte der Richter. „Und vermutlich ging das alles noch viel länger, als Du hier zugeben willst.“
Aufgekommen war die Sache durch den Schulleiter, der den verletzten Schüler bemerkte und in dessen Umfeld recherchierte. Stefan R. selbst wollte nichts sagen. Doch Klassenkameraden klärten den Schulleiter auf, dass Asan T. den Gleichaltrigen einfach nicht in Ruhe lässt. „Ich habe ihm angeboten, dass er seinen Abschluss noch machen darf, wenn er mir die Wahrheit sagt“, so der Rektor vor Gericht. Tatsächlich zeigte sich Asan T. geständig.
Bereits vorbestraft
Staatsanwalt Manuel Reiser glaubte nicht an die Wirkung einer Erziehungsstrafe, zumal Asan T. bereits wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vorbestraft ist. Er beantragte sogar vier Wochen Dauerarrest.
Auch die Tatsache, dass der 15-Jährige, der mittlerweile von der Schule abgegangen ist, erst im März Vater geworden ist, konnte den jungen Täter nicht vor der Arreststrafe bewahren. „Du hast gnadenlos ausgenutzt, dass der andere schwächer war als Du“, so der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.
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