Krankenbesuche schwer gemacht
Der Datenschutz verbietet es, Patientendaten an Kirchen weiterzuleiten. Das stellt die Besuchsdienste vor Probleme. An den Kliniken St. Elisabeth zeichnet sich eine Lösung ab
Es ist vertrackt: Die einen wollten helfen, konnten aber nicht. Weil sie aus Datenschutzgründen nicht mehr wussten, wo und wem. Gemeint sind rund 40 Helfer, die im Auftrag der Kirchen in Neuburg ehrenamtlich Krankenbesuche machen. Auf der anderen Seite waren Patienten, die im Krankenhaus lagen. Sie hätten sich über einen Besuch gefreut, bekamen aber keinen, weil niemand wusste, dass sie dort waren. Wieder andere waren froh, dass niemand kam, weil sie der Meinung waren, ihre Erkrankung gehe Außenstehende nichts an.
Schuld an der Verwirrung ist der Datenschutz. Bis Juni 2016 hatte jeder Patient der Kliniken St. Elisabeth bei seiner Aufnahme ein Formular ausgefüllt. Darin gab er neben seinem Namen und dem Wohnort auch die Konfession an. Die Frage, ob er einen kirchlichen Besuchsdienst wünscht, kam erst später dazu. Eine Liste von allen Patienten, die katholisch oder evangelisch waren, wurde alle 14 Tage von den Kliniken an die Pfarrämter geschickt und diese gaben sie an die Besuchsdienste weiter. „Doch das ist nicht mehr mit dem Datenschutz des Bayerischen Krankenhausgesetzes vereinbar“, sagt der Klinikseelsorger der Kliniken St. Elisabeth, Anton Tischinger. Die Klinikleitung hatte ihn im vergangenen Jahr in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht. Kurzerhand wurden sowohl der Fragebogen, wie auch die Listen abgeschafft. Und mit ihnen der Besuchsdienst quasi gleich mit.
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