Laternen gefährden die Neuburger Kampfjets
Auf dem Militärflugplatz bei Zell wurde ein verbotenes Objekt gefunden. Was es damit auf sich hat.
Nein, oft komme es nicht vor, heißt es aus der Pressestelle des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 in Neuburg. Die Himmelslaterne auf der Start- und Landebahn sei eher ein Einzelfall. Und dennoch ist es den Fliegern wichtig, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Schließlich gebe es Gründe, warum die fliegenden und brennenden Mini-Ballone in Bayern verboten sind.
Wie die Polizei berichtet, wurden auf dem Flugplatz des Taktischen Luftwaffengeschwaders in der vergangenen Woche die metallischen Bestandteile einer sogenannten Himmelslaterne auf der Startbahn aufgefunden. Diese Flugkörper können unkontrolliert bis zu 400 Meter hoch und bis zu fünf Kilometer weit fliegen. Die Gefahr geht dabei von einem am unteren Ende befestigten Draht und dem aufmontierten Plättchen aus. Werden Überreste dieser Objekte von einem Eurofighter angesaugt, kann dies zu erheblichen Beschädigungen bis hin zum Totalausfall des Triebwerks führen.
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