Mahdi hat gute Chancen
Der Ausbildungspakt ist keine leichte Lektüre. Auch Unternehmer fragen sich, wann ein Migrant, der ausgebildet wird, bleiben darf. Hier ist die Antwort.
Spät am Abend schickt Mahdi Gohrbani noch eine Nachricht. Er will sich bedanken. Bei seinen Unterstützern, die in den vergangenen Wochen auf den Unterschriftenlisten ihren Namen hinterlassen haben. Und bei seinen Freunden, die sich dafür eingesetzt haben, dass er in Neuburg bleiben darf. Dass er seine Ausbildung fortsetzen darf, auch in den nächsten Wochen zum Taekwondo gehen und sich ein neues Leben aufbauen kann. Wenn es nur etwas gebracht hätte.
Mahdi Gohrbani, der vor mehr als drei Jahren aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtet ist, soll abgeschoben werden (wie berichtet). Aber er hat gute Chancen zu bleiben, bestätigt ihm die Leiterin der Ausländerbehörde im Landratsamt, Emmy Böhm. „Bei Ihnen stehen die Weichen auf Grün“, sagt sie zu Mahdi und dessen Chef Stefan Guggenmos, der neben ihm im Konferenzraum sitzt. Es sind allerdings nicht die Unterschriften, die etwas bewirken werden. Ob Mahdi bleiben darf, oder in das Land zurück muss, aus dem er unter Lebensgefahr geflohen ist, wird letztlich am Verwaltungsgericht und auf den Schreibtischen der Ausländerbehörden entschieden. Stefan Guggenmos will seinen Azubi behalten, Mahdi Gohrbani will bleiben. Sie hoffen, dass die sogenannte 3+2-Regel des staatlichen Ausbildungspakts „Integration durch Arbeit“ greift. Denn Mahdi könnte damit seine Ausbildung zu Ende bringen und noch zwei Jahre in Deutschland weiterarbeiten. Anschließend stehen seine Chancen auf ein unbefristetes Bleiberecht gut.
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