Marktgemeinde will innerorts verdichten
Gemeinderat segnet Bauvoranfrage in strittigem Bereich ab. Das letzte Wort hat freilich das Landratsamt. Nächste Phase im Gemeindeentwicklungskonzept.
Nur sein standhaftes Häuflein von Gemeinderäten und Burgheims Bürgermeister Michael Böhm fanden den Weg in die jüngste Sitzung, Entschuldigungen lagen vor. Die eher dünne Tagesordnung beinhaltete zwei Bauvoranfragen auf einem geteilten Grundstück in der Bertoldsheimer Straße.
Im Laufe der Diskussion sollte sich allerdings herausstellen, dass diese Bauvoranfragen exemplarisch für die Weiterentwicklung Burgheims sein könnten. Zwei Brüder möchten jeweils ein Einfamilienhaus mit Garage für ihre Kinder errichten. Bürgermeister Böhm erläuterte, dass wegen eines fehlenden Bebauungsplanes ein Fall nach Artikel 34 des Baugesetzbuches vorliege. Das Grundstück liegt unmittelbar westlich des Leitenbaches und wird im Norden von der Kleinen Paar begrenzt. Auf einer Luftbildaufnahme ist das Areal als Baulücke auszumachen, sodass die Verwaltung die bauliche Nutzung befürwortet. Doch es gibt zwei Knackpunkte, die Bürgermeister und Gemeinderat Kopfzerbrechen bereiten. Während die Gemeinde das betroffene Grundstück klar im Innenbereich verortet, liegt es für die Genehmigungsbehörde am Landratsamt im Außenbereich. Zudem ist das Grundstück auf neuesten Plänen einem Überschwemmungsgebiet zugeordnet, obwohl dort noch nie Hochwasser aufgetreten sei, wie Böhm sagte. Die Argumentation der Behörden rief den Unmut einiger Gemeinderäte hervor. Rudi Meßmer kritisierte, dass zwar Flächenfraß im großen Stil beklagt werde, die Bürokratie jungen Familien vor Ort aber das Hausbauen erschwere. Noch deutlicher wurde Stefan Brendle: „Zuerst haben sie unser Gewerbegebiet im Norden verbaut und jetzt verbauen sie uns noch den Innenbereich.“ Bürgermeister Böhm sieht nur geringe Chancen, das Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes mit einem teuren Gegengutachten anzufechten. Wohl aber müsse mit dem Landratsamt bezüglich Innen- und Außenbereich verhandelt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines partiellen Bebauungsplanes sei möglich. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig pro Bauvoranfrage und dafür, das Gespräch mit den zuständigen Stellen am Landratsamt zu suchen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.