Mehr Freiheit für Pflegebedürftige
Jedes Jahr entscheidet das Amtsgericht, dass 250 Menschen in Pflegeeinrichtungen im Landkreis in ihren Betten fixiert werden müssen. Das soll sich ändern
Neuburg-Schrobenhausen Wenn im Alter die Kraft in den Beinen nachlässt, das Gleichgewicht immer schwieriger gehalten werden kann oder der Befehl vom Kopf in die Gliedmaßen mitunter Sekunden dauert, dann nimmt die Gefahr von Stürzen immer mehr zu. Dieses Risiko wollten Pflegeeinrichtungen bislang minimieren, indem sie pflegebedürftige Menschen zu ihrem eigenen Schutz ans Bett oder an den Stuhl gegurtet haben. Denn hat sich ein Heimbewohner bei solch einem Sturz verletzt, musste sie vor der Krankenkasse Rechenschaft ablegen.
Das soll sich jetzt ändern: Mit dem „Werdenfelser Weg“ – einem Projekt, das nach dem Modellversuch im Werdenfelser Land in Garmisch-Patenkirchen benannt ist – sollen künftig Fixierungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden. Gestern haben der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und das Amtsgericht Neuburg, das als das zuständige Betreuungsgericht Fixierungen genehmigen muss, einen entsprechenden Kooperationsvertrag geschlossen.
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