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Neuburg-Schrobenhausen
12.07.2017

Mehr Geld für Alleinerziehende

Beim Unterhaltsvorschussgesetz gibt es zwei wichtige Änderungen. Sie betreffen das Alter der Kinder und die Höchstbezugsdauer.
2 Bilder
Beim Unterhaltsvorschussgesetz gibt es zwei wichtige Änderungen. Sie betreffen das Alter der Kinder und die Höchstbezugsdauer.
Foto: pusteflower9024, Fotolia

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet. Das Jugendamt rechnet mindestens mit einer Verdoppelung der Fallzahlen im Landkreis. Was das bedeutet

Eine junge Frau bekommt ein Kind. Ihr Exfreund weigert sich allerdings, die Vaterschaft anzuerkennen, solange sie nicht durch einen Test bewiesen ist. Folglich zahlt er auch keinen Cent Unterhalt. Die alleinerziehende Mutter ist verzweifelt. Sie verdient schlecht oder ist sogar arbeitslos. Sie ist also auf die Unterhaltszahlung des Vaters angewiesen. Außerdem ist dieser gesetzlich dazu verpflichtet. Was tun? Die junge Frau geht ins Jugendamt und beantragt einen Unterhaltsvorschuss. Dies sei der klassische Fall, wie sie ihn täglich erlebten, schildert Beate Herrmann, die sich bereits seit 2004 am Jugendamt Neuburg-Schrobenhausen mit dem Unterhaltsvorschussgesetz auseinandersetzt. Ab Juli gibt es in diesem Bereich zwei erhebliche Änderungen.

Einen Unterhaltsvorschuss erhalten alle Alleinerziehenden, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, erklärt Johann Kreutzer, Verwaltungsleiter im Jugendamt. Bisher hätten diesen Vorschuss aber nur Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs bekommen, fährt Sachbearbeiterin Bianca Kleber fort. Außerdem sei die Zahlung auf 72 Monate begrenzt gewesen. Nun hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass – sobald es vom Bundespräsidenten unterschrieben ist – rückwirkend zum 1. Juli auch Alleinerziehenden mit Kindern im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren einen Unterhaltsvorschuss gewährt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben.

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