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Prozess in Neuburg: Mit dem Auto Feuerwehrmann verletzt - 8000 Euro Geldstrafe

Prozess in Neuburg

Mit dem Auto Feuerwehrmann verletzt - 8000 Euro Geldstrafe

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    Weil er mit seinem Auto einen Feuerwehrmann am Schienbein verletzte, ist ein 54-Jähriger zu knapp 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte zweimal reißaus genommen.
    Weil er mit seinem Auto einen Feuerwehrmann am Schienbein verletzte, ist ein 54-Jähriger zu knapp 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte zweimal reißaus genommen. Foto: Akexander Kaya

    Wirklich erklären konnte er seinen Ausraster nicht. "Ich weiß auch nicht, was damals in mich gefahren ist", sagte der 54-jährige Angeklagte vor dem Neuburger Amtsgericht. Sichtlich bedröppelt stand der Betriebsschlosser vor Richter Matthias Ernst, als dieser sein Urteil sprach. Ernst verurteilte den Mann aus Neuburg zu einer Geldstrafe von 7800 Euro. Außerdem entzog der Richter dem 54-Jährigen den Führerschein für acht Monate.

    Der Betriebsschlosser hatte im vergangenen Juni einen Feuerwehrmann verletzt, als er trotz Straßensperrung versucht hatte, durchs Obere Tor zu fahren. Mit seinem Auto war der Neuburger auf den Feuerwehrmann, der ihm eine Anhaltekelle entgegen gehalten hatte, zugefahren und hatte ihn am Schienbein verletzt. Anschließend war er fortgefahren.

    Später griffen Beamten der Polizeiinspektion Neuburg, die von der Feuerwehr zum Tatort gerufen worden waren, den alkoholisierten Autofahrer auf. Der nahm jedoch zum zweiten Mal reißaus. Wild mit den Händen um sich schlagend, flüchtete er aus dem Dienstwagen der Polizei. Nur mit Mühe gelang es den Beamten, den Mann schließlich dingfest zu machen. Wie viel Alkohol der Betriebsschlosser zum Tatzeitpunkt im Blut hatte, ließ sich nicht mehr zweifelsfrei feststellen.

    Bitter büßen muss er für seinen Ausraster dennoch. Das Gericht wertete die Tat als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, in Tateinheit mit Körperverletzung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

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