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08. September 2010 20:25 Uhr

Prozess

Mobbing im Landratsamt Neuburg?

Wegen einer Abhöraffäre steht ein Beamter des Landratsamts Neuburg vor Gericht. Einfach ist die Urteilsfindung nicht. Von Mobbing und Schikanen ist die Rede. Von Claudia Stegmann

Acht Stunden hat sich am Mittwoch das Schöffengericht in Neuburg mit dem als Abhöraffäre bekannt gewordenen Fall eines leitenden Beamten im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen beschäftigt. Ein Urteil ist aber nicht gefallen. Um die ihm zur Last gelegten Vorwürfe entkräften zu können, will der Verteidiger weitere Mitarbeiter der Kreisbehörde in den Zeugenstand holen.

Dem derzeit suspendierten Beamten wird vorgeworfen, in 40 Fällen Gespräche mit Mitarbeitern und Vorgesetzten heimlich mitgeschnitten zu haben. Der 54-Jährige rechtfertigte sein Tun damit, dass er zunehmend von seinen Kollegen gemobbt und hintergangen worden sei und er sich mit den Aufzeichnungen einfach davor schützen wollte.

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Der Auslöser dieser Schikanen geht nach den Ausführungen des Angeklagten ins Jahr 2002 zurück: Damals sei er vom damaligen Landrat Richard Keßler aufgefordert worden, im Zuge einer Baugenehmigung für eine Firma in seinem Wohnort eine Nachbarschaftsunterschrift zu leisten. Der leitende Beamte verweigerte - und zog damit, so der Angeklagte, nicht nur die Missgunst Keßlers, sondern auch von dessen "Anhängern" auf sich.

Die Situation habe sich verschlimmert, als 2006 seine damalige Kollegin Anette Lenz seine Vorgesetzte wurde. Sie habe seine Arbeiten auf Schritt und Tritt beobachtet und kontrolliert. Kompetenzen seien ihm entzogen worden, ein selbstständiges Arbeiten sei nicht mehr möglich gewesen.

Unter diesem Druck habe er immer mehr zu leiden gehabt, was auch ein ärztliches Attest belegt: Der Mann bekam massive psychische Probleme, die mit entsprechenden Krankheitsausfällen einhergingen. "Ich habe mir in dieser Zeit oft überlegt, dass ich lieber in die Donau springen würde, als zur Arbeit zu gehen", beschreibt er Richter Ruprecht Herbst seine Verfassung damals.

Doch auch, als sich der Mann mit seinen Mobbing-Vorwürfen an den Personalrat im Landratsamt wendet, habe er keine Unterstützung bekommen. Im Gegenteil: Sein Anliegen wird ungelesen aus der Personalakte gelöscht. Das haben Mitglieder des Personalrats gegenüber der Staatsanwaltschaft bestätigt.

Wer das Löschen dieses Vermerks angewiesen hat, konnte das Gericht am Mittwoch nicht klären. In dem Zeugenprotokoll heißt es lediglich: "Mit Anette Lenz konnten wir darüber nicht sprechen. Sie hatte Rückendeckung."

Unter welch großem psychischen Druck der Beamte stand, will Anette Lenz allerdings nicht bemerkt haben. Sie beschreibt in ihrer Zeugenaussage die Zusammenarbeit lediglich als "äußerst schwierig", weil sich der leitende Mitarbeiter nicht an grundlegende Richtlinien des Hauses gehalten habe. Mehrfach habe es deswegen Gespräche - auch im Beisein des Personalrats - gegeben. Ohne Erfolg, wie sie sagt.

Als Anette Lenz im Sommer 2008 an die Staatskanzlei nach München wechselt, übergibt sie dem neuen Landrat Roland Weigert eine inoffizielle Nebenakte über den Beamten. Inhalt: über drei Jahre hinweg gesammeltes Fehlverhalten. So zumindest interpretiert es der damals zuständige Jurist der Behörde, Robert Knöpfle.

Für Anette Lenz hingegen waren dass lediglich "zusammengefasste Notizen und Gesprächsvermerke", die für eine Beurteilung des Mitarbeiters relevant gewesen wären, sagt sie vor Gericht. Allerdings wirkt sie bei den hartnäckigen Nachfragen des Verteidigers Hartmut Wächtler häufig hilflos, gibt ausweichende Antworten oder gibt an, sich schlichtweg nicht mehr erinnern zu können.

Erinnerungslücken hatte auch Schlossbesitzer Nicolaus Drossbach, der als Zeuge wegen des Verdachts einer Vorteilsnahme geladen war. Der Angeklagte soll ihm im Rahmen der Vorplanungen für eine Sanierung von Schloss Sinning angeboten haben, als ehemals selbstständiger Architekt ein Konzept auf Privatrechnung erstellen zu können.

Allerdings widerspricht sich Drossbach während der Befragung mehrfach und revidiert frühere Aussagen, was die Geduld von Richter Herbst und Oberstaatsanwalt Christian Veh auf eine harte Probe stellte. So konnte bis zuletzt nicht eindeutig geklärt werden, ob der Beamte sich selbst oder nur die Dienste seiner Ehefrau (zur Erstellung von Planskizzen) ins Gespräch gebracht hat und ob das Angebot in einem dienstlichen oder privaten Rahmen stattgefunden hat.

Schwierig gestaltet sich auch die Frage, ob der 54-Jährige Behördenakten unterschlagen hat, nachdem er intern die Stelle gewechselt hatte. Nach Ansicht des Angeklagten handelte es sich dabei um persönliche Notizen zu Vorgängen aus seiner früheren Beschäftigung, die er zwar als Gedankenstütze brauchte, weil er noch im Gutachterausschuss tätig war. Im Grunde hätten die Unterlagen aber auch im Altpapier landen können, sagt er.

Das sieht der Zeuge Otto Zielassny aus dem Kreisbauamt aber anders: Er bewertet die von jedem Sachbearbeiter individuell zusammengestellten Ordner als "zu wertvoll, um sie wegzuwerfen". Da der Umgang mit solchen Akten im Landratsamt aber offenbar nicht eindeutig geregelt ist, konnte auch dieser Punkt bislang nicht schlüssig aufgeklärt werden. Von Claudia Stegmann

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