„Neuburg ist eine Drogenhölle!“ - 19-Jähriger beginnt neues Leben
Trotz Drogenhandels während der Bewährungszeit muss ein 19-Jähriger nicht einsitzen. Er war geständig und will ein neues Leben beginnen.
Richter Gerhard Ebner und der Angeklagte kannten sich. Schon früher war der 19-jährige Neuburger aufgefallen. Er war 2013 in einen gemeinschaftlichen Diebstahl verwickelt und damals zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden – die Bewährungsfrist geht noch bis 2015. Das machte die gestrige Verhandlung umso brisanter für den Jugendlichen. Obwohl er im vergangenen Jahr zweimal mit weichen Drogen gehandelt und einmal Marihuana auch bei ihm zu Hause gefunden wurde, schickte ihn das Schöffengericht unter Vorsitz von Gerhard Ebner dennoch nicht in den Jugendknast, sondern beließ es bei einer weiteren Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Einen großen Teil zum milden Urteil trug sicher die Geständigkeit des Angeklagten bei. Er räumte einen der beiden Fälle von Handel (rund neun Gramm Gras) ein, an den anderen konnte er sich nach eigener Auskunft nicht mehr erinnern. Den Besitz von Marihuana gestand er auch. Ebner kommentierte trocken: „Ist ja auch in deiner Wohnung gefunden worden.“
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