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  3. Feiern in Neuburg: Neuburger Fly-Bar darf die Musik wieder aufdrehen

Feiern in Neuburg
20.07.2018

Neuburger Fly-Bar darf die Musik wieder aufdrehen

Wie laut darf die Musik aufgedreht werden? Dafür gelten in der Neuburger Fly-Bar nun eindeutige Regeln.
Foto: oh

Das Verwaltungsgericht München hat die zulässige Lautstärke für die Fly-Bar in Neuburg nun festgelegt. Was die Gashi-Brüder davon halten.

In der Neuburger Cocktailbar Fly gibt es nun klare Regeln, wie laut die Musik aufgedreht werden darf. Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch ein entsprechendes Machtwort gesprochen. Der Richterspruch ist allerdings keine Folge des Disputs, den die Gebrüder Leotrim und Bajram Gashi zuletzt mit der Stadt Neuburg hatten. Wie berichtet, hatte das Ordnungsamt nach mehreren Anwohnerbeschwerden die Gastronomen aufgefordert, sich an geltendes Recht zu halten und nach 22 Uhr die Musik auf Hintergrundlevel runterzudrehen. Diese Regelung gilt für alle Schankwirtschaften nicht nur in Neuburg, sondern in ganz Bayern. Doch die Stadt hat bislang die Devise verfolgt: Wir dulden lautere Musik, solange es keine Beschwerden gibt. Weil es aber im Umfeld der Fly-Bar immer wieder zu Anzeigen wegen Ruhestörung kam, reagierte die Stadt – was die Gashis als Gängelung empfanden.

In der Fly-Bar darf Musik bis zu einer Lautstärke von 70 dB(A) gespielt werden

Seit Mittwoch gibt es aber Klarheit, denn das Gericht hat entschieden: In der Fly-Bar darf Musik bis zu einer Lautstärke von 70 dB(A) gespielt werden. Um den Level zu garantieren, müssen die Gashis in ihre Anlage einen Pegelbegrenzer einbauen, der verhindert, dass die Musik lauter aufgedreht werden kann. Mit dem Urteilsspruch waren die Gashis bei der Verhandlung, die vor Ort in der Fly-Bar stattfand, widerspruchslos einverstanden, sagt Jurist Ralf Rick, der bei dem Termin die Stadt Neuburg vertrat.

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