Neuburger Ring: Klage wird abgewiesen
Der Antrag des Aktionsbündnisses, das Bürgerbegehren zuzulassen, ist vor dem Verwaltungsgericht wohl gescheitert. Die BI-Vertreter reagieren enttäuscht.
Schwarz auf weiß steht das Urteil des Verwaltungsgerichts zwar noch aus, aber die Vorsitzende Richterin ließ bei der Verhandlung gestern Vormittag in München bereits durchblicken: Die Klage der Bürgerinitiative „Neuburger Ring“ wird voraussichtlich abgewiesen. Damit hätte der Stadtrat das Bürgerbegehren über den dreimonatigen Probebetrieb eines Einbahnstraßenrings in der Neuburger Innenstadt zu Recht als unzulässig abgelehnt.
Von den Ring-Befürwortern waren die Stadträte Horst Winter (SPD) und Karola Schwarz (Die Grünen) vor Gericht erschienen, außerdem Uwe Jakob und Eduard Lunzner. Schwarz und Jakob erläuterten im Gerichtssaal noch einmal ihre ursprüngliche Motivation für Bürgerbegehren und Probebetrieb: Die Bürger sollten sich selbst eine Meinung bilden und dann eine Entscheidung treffen. Durch die geänderte Verkehrsführung würde die Sicherheit erhöht und der Umweltschutz verbessert, sagte Schwarz. Der Verkehr würde flüssiger, wenn auch nicht unbedingt schneller laufen. Jakob betonte erneut, dass es ihnen nicht unbedingt um Details, sondern um ein Gesamtkonzept für den Verkehr in der Innenstadt gehe. Der für das Bürgerbegehren formulierte Vorschlag eines zweispurigen Einbahnstraßenrings plus Radweg sollte lediglich als Planungsgrundlage dienen.
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