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Justiz
28.02.2015

Perspektive: Psychiatrie

Der Mann, der seiner Freundin die Kehle durchschnitt, macht zunächst aber einen Entzug

Darf man einen drogenabhängigen, rückfallgefährdeten Mann, der im Drogenwahn seiner Lebensgefährtin mit einem Messer den Hals durchschneidet „nur“ in eine Entzugsklinik einweisen? Was, wenn der Patient oder die Ärzte die Therapie abbrechen und er dann auf freien Fuß kommt? Was, wenn er dann wieder rückfällig wird, wieder Crystal nimmt, erneut im Wahn zum Messer greift? Obwohl er selbst die Therapie wollte, aber die Sucht stärker war als sein Wille. Was also passiert, wenn die Maßregel (nach § 64 Strafgesetzbuch) scheitert?

Auf diese Frage musste das Landgericht Ingolstadt gestern eine das Risiko entsprechend abwägende Antwort geben. Darum ging es in dem Unterbringungsverfahren wegen versuchten Totschlags gegen einen 28-jährigen Ingolstädter.

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