Petri Heil
Schadensersatz Eon muss den Donaufischern in Ingolstadt Entschädigung für die Schäden durch den Schwellbetrieb des Wasserkraftwerks zahlen. Und zwar rückwirkend bis zum Jahr 1971
Das ist ein kapitaler „Fang“ für die Mitglieder des Kreisfischereivereins sowie weitere insgesamt 29 Fischereirechtinhaber an Oberlauf und Unterlauf des Wasserkraftwerks Ingolstadt. Die haben sich jetzt vor dem Verwaltungsgericht München Hunderttausende Euro Entschädigung erstritten. Zahlen muss Kraftwerksbetreiber Eon. Die Entscheidung hat Grundsatzcharakter.
Gegenstand von insgesamt vier Klagen in dem langen Rechtsstreit waren der Schwellbetrieb am Laufkraftwerk Ingolstadt sowie die fischereilichen Schäden im Turbinenbereich, insbesondere die Vernichtung des Aalbestandes. Die Grundlage für ein erfolgreiches Vorgehen des Kreisfischereivereines und seines Vorsitzendenden Rudolf Winkelmeier in dem komplizierten Verfahren hat die Stadt Ingolstadt geschaffen. Sie stellte im vorvergangenen Jahr der Donau-Wasserkraft Aktiengesellschaft einen wasserrechtlichen Bescheid für die immerhin seit dem Jahr 1971 betriebene Kraftwerksanlage zu. Darin werden nicht nur die Rechte für die Wasserkraftnutzung, sondern auch Schadensersatzansprüche für die Fischereiberechtigen genannt. Gegen diesen Bescheid legte die Eon als Betreiber des Kraftwerkes Klage ein. Das erst ermöglichte es dem Kreisfischereiverein sowie den 29 weiteren Berechtigten aus einer sogenannten Koppelfischerei, sich in das Verfahren einzubringen.
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