Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Ingolstadt: Petri Heil 

Ingolstadt
19.03.2013

Petri Heil 

Der Schwellbetrieb durch das Donaukraftwerk Ingolstadt schädigt den Fischbestand in der Donau, hat das Verwaltungsgericht München jetzt festgestellt. Deshalb muss Kraftwerksbetreiber Eon den Fischereiberechtigten 330000 Euro Entschädigung für die Zeit von der Inbetriebnahme 1971 bis heute sowie künftig jährlich 12500 Euro zahlen.
Foto: Harald Jung

Schadensersatz Eon muss den Donaufischern in Ingolstadt Entschädigung für die Schäden durch den Schwellbetrieb des Wasserkraftwerks zahlen. Und zwar rückwirkend bis zum Jahr 1971

Das ist ein kapitaler „Fang“ für die Mitglieder des Kreisfischereivereins sowie weitere insgesamt 29 Fischereirechtinhaber an Oberlauf und Unterlauf des Wasserkraftwerks Ingolstadt. Die haben sich jetzt vor dem Verwaltungsgericht München Hunderttausende Euro Entschädigung erstritten. Zahlen muss Kraftwerksbetreiber Eon. Die Entscheidung hat Grundsatzcharakter. 

Gegenstand von insgesamt vier Klagen in dem langen Rechtsstreit waren der Schwellbetrieb am Laufkraftwerk Ingolstadt sowie die fischereilichen Schäden im Turbinenbereich, insbesondere die Vernichtung des Aalbestandes. Die Grundlage für ein erfolgreiches Vorgehen des Kreisfischereivereines und seines Vorsitzendenden Rudolf Winkelmeier in dem komplizierten Verfahren hat die Stadt Ingolstadt geschaffen. Sie stellte im vorvergangenen Jahr der Donau-Wasserkraft Aktiengesellschaft einen wasserrechtlichen Bescheid für die immerhin seit dem Jahr 1971 betriebene Kraftwerksanlage zu. Darin werden nicht nur die Rechte für die Wasserkraftnutzung, sondern auch Schadensersatzansprüche für die Fischereiberechtigen genannt. Gegen diesen Bescheid legte die Eon als Betreiber des Kraftwerkes Klage ein. Das erst ermöglichte es dem Kreisfischereiverein sowie den 29 weiteren Berechtigten aus einer sogenannten Koppelfischerei, sich in das Verfahren einzubringen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.