Pfaffenhofener Geiselnehmer muss in Psychiatrie
Ein Vater hat vor einem Jahr im Pfaffenhofener Jugendamt eine Mitarbeiterin als Geisel genommen. Nun wurde er vor Gericht verurteilt.
Er nahm das Urteil so auf, wie er schon den gesamten Strafprozess verfolgt hatte: ruhig, gelassen, fast stoisch. Allenfalls die diesmal unsorgfältig stehen gelassenen Bartstoppeln ließen vielleicht auf eine innere Zerrüttung oder die Sorge vor dem Kommenden schließen. Denn das Urteil, das Richter Thomas Denz, Vorsitzender der 5. Strafkammer am Landgericht Ingolstadt, verkündete, war zu erwarten gewesen. Der geständige, glaubhaft reuige, aber psychisch kranke Geiselnehmer von Pfaffenhofen muss dauerhaft in die Psychiatrie. Der 29-Jährige ist unter anderem schuldig der Geiselnahme und gefährlichen Körperverletzung. Das Strafmaß: viereinhalb Jahre. Diese wird er allerdings nicht im Gefängnis, sondern in einer geschlossenen Fachklinik verbringen. Ob er danach frei kommt, hängt davon ab, ob er sich endlich für eine Therapie öffnet. Richter Denz mahnte den arbeitslosen Ingolstädter: „Sie müssen dringend behandelt werden.“
Geiselnehmer hielt Mitarbeiterin des Jugendamts stundenlang fest
Fraglich war am Ende dieses Prozesses nicht mehr, was der Vater eines kleinen Kindes getan hatte, sondern welche Konsequenzen daraus zu folgen haben.
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