Prozess: „Geiselnehmer“ muss ins Gefängnis
Die Strafe fällt aber milde aus. Denn das Gericht wertete die Tat am Ende als Freiheitsberaubung.
Es war ein schwieriger Fall mit teilweise „bizarren Zügen“, sagte Jochen Bösl, Vorsitzender Richter am Landgericht Ingolstadt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem 47-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Ansbach Geiselnahme, Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen (wir berichteten). Am Freitag ging der Prozess allerdings mit einem Schuldspruch wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu Ende. Mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten kommt der Mann vergleichsweise glimpflich davon.
Gemäß den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der 47-Jährige am 3. Mai 2016 eine 55-jährige Allgäuerin, mit der er geschäftlich unterwegs war, geschlagen, gefesselt, geknebelt und über Prag in die Slowakei verschleppt haben. Dort soll er sich viermal an ihr vergangen haben. Drei Tage später, am Morgen des 6. Mai, war sie von der slowakischen Polizei in einem Hotel in Levcoa befreit worden.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.