Raus aus der Psychiatrie
Der Rentner, der mit einer geladenen Pistole erwischt wurde, bekommt eine Bewährungsstrafe
Ein mutmaßlich an Demenz erkrankter Vater mit Hass auf den Liebhaber der Tochter. Auf der Suche nach ihm mit einer durchgeladenen Waffe. Wie gefährlich ist so einer? Und: Gehört der nicht besser dauerhaft eingewiesen? Darum ging es – sehr zugespitzt und verkürzt – am Landgericht Ingolstadt in einem besonders gelagerten Fall.
Die Antwort der 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Denz lautete: nein. Sie verurteilte den 70-Jährigen gestern zwar wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Unterbringungsbefehl für die Psychiatrie wurde aber aufgehoben.
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