Regierung wehrt sich gegen Vorwürfe von Al-Khatib
Eine Unterbringung im Obdachlosenheim sei von der Münchener Behörde nicht forciert. Doch für die Wohnraumsuche seien die Kommunen zuständig.
Die Kreis-SPD hat unlängst die Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung öffentlich kritisiert. Denn ihrer Meinung nach würden die Kommunen vor Ort bei der Umsetzung der Asylgesetze von der Staatsregierung „in verantwortungsloser Weise im Stich gelassen“. Aktuelles Beispiel sei der Umgang mit den sogenannten „Fehlbelegern“, also Asylbewerbern, deren Asylantrag angenommen oder denen ein Bleiberecht zuerkannt wurde und die deshalb aus der Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg ausziehen müssen. Finden diese Menschen keine Wohnung im Landkreis – denn die meisten von ihnen dürfen den Landkreis nicht verlassen –, muss sich die Stadt Neuburg um sie kümmern und in aller letzter Instanz im Obdachlosenheim unterbringen. Für Mahmoud Al-Khatib, Landtagskandidat der SPD Neuburg-Schrobenhausen, ist die von der Regierung vorgeschlagene Unterbringung von Familien mit Kleinkindern in Obdachlosenunterkünften „menschenunwürdig“, wie es in der Pressemitteilung der SPD hieß.
Jetzt hat sich die Regierung von Oberbayern zu Wort gemeldet und wehrt sich gegen die Vorwürfe. Dass die Regierung vorschlage, Familien mit Kleinkindern in Obdachlosenunterkünften unterzubringen, entspreche nicht den Tatsachen, heißt es in der Mitteilung. Vielmehr müssten sich Menschen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr leistungsberechtigt sind, um eine eigene Wohnung bemühen. Erst im Falle drohender Obdachlosigkeit seien die Kommunen zur Aufnahme Betroffener in eine Obdachlosenunterkunft verpflichtet.
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