Schlechte Karten für den „Neuburger Ring“
Rechtsamt der Stadt Neuburg und der Bayerische Gemeindetag kommen zum Ergebnis, dass das Bürgerbegehren rechtswidrig und unzulässig ist.
Es fehlt zwar noch die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt. Das Rechtsamt der Stadt Neuburg und der Bayerische Gemeindetag sind bei der Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Probebetrieb Neuburger Ring“ aber schon einmal zu einer übereinstimmenden Meinung gekommen – und die fällt für die Befürworter des Einbahnstraßenrings eindeutig negativ aus.
In Kurzform lautet das Ergebnis, dass das Bürgerbegehren „die formellen und materiellen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt und damit rechtswidrig und unzulässig“ ist. Ein Bürgerentscheid darüber sei daher nicht zuzulassen. So jedenfalls lautet der Beschlussvorschlag für den Stadtrat. Der befasst sich in seiner Sitzung am kommenden Dienstag ab 17 Uhr im ersten Tagesordnungspunkt mit dem Thema.
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