Ein Polizist und eine Frau wurden beim Sex erwischt - auf der Empore der Rennertshofer Kirche. Auf beide kommt jetzt eine Strafe zu. Von Claudia Stegmann

Der Polizist der Polizeiinspektion Neuburg, der am Silvestertag auf der Rennertshofener Kirchenempore beim Liebesspiel erwischt worden war, ist zu einer Geldstrafe von insgesamt 8400 Euro verurteilt worden. Dies ist die Strafe für zwei Vergehen, die ihm zur Last gelegt werden. Seine Freundin muss 900 Euro bezahlen. Das hat das Amtsgericht Neuburg nach Auskunft von Richter Ruprecht Herbst am Mittwoch entschieden.
Das Gericht folgt damit der Empfehlung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, die die entsprechenden Anträge beim Amtsgericht gestellt hat. Die Strafbefehle werden rechtskräftig, sobald die beiden Beschuldigten die Geldstrafe akzeptieren und bezahlen. Tun sie das nicht und legen Widerspruch ein, kommt es zu einer Verhandlung.Dem Beamten wird zum einen die Störung der Religionsausübung für den Vorfall in der Kirche vorgeworfen. Andererseits wurde im Laufe der Ermittlungen auch ein weiteres Amtsdelikt aufgedeckt, wie Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter sagte.
So hat der Beamte unerlaubterweise eine Schreckschusspistole mit nach Hause genommen, die im Rahmen der Amnestieregelung von einem Privatmann bei der Polizei abgegeben worden war. Die Anklage lautet hier auf Unterschlagung des Verwahrungsbruchs. Für beide Vergehen verlangte die Staatsanwaltschaft 140 Tagessätze a 60 Euro, sprich 8400 Euro. Weil es sich um mehr als 90 Tagessätze handelt, ist der Polizist automatisch vorbestraft, sobald er den Strafbefehl annimmt.
Berufliche Zukunft noch offen
Derweil prüft die Polizei, wie es mit dem Beamten, der nach wie vor suspendiert ist, dienstlich weitergeht. Sobald der Strafbefehl rechtskräftig ist, wird darüber das Polizeipräsidium München entscheiden. Laut Pressesprecher Hans-Peter Kammerer vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord spielt die Vorstrafe für die Bewertung nur eine untergeordnete Rolle. Vielmehr hänge die Beurteilung von den Verfehlungen an sich ab. Weil es sich aber um "schwerwiegende Delikte" handle, müsse die Polizei abwägen, inwieweit das Vertrauensverhältnis beschädigt sei, um eine Weiterbeschäftigung zu rechtfertigen.
Über die möglichen Konsequenzen für den Polizisten will Kammerer zum jetzigen Zeitpunkt nicht spekulieren. Sie reichen aber theoretisch von einer schriftlichen Abmahnung über Gehaltskürzungen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst.
Was tatsächlich auf der Empore passiert ist, darüber schweigt sich die Polizei nach wie vor aus. Kammerer bestätigt aber, dass es sich um "eindeutige sexuelle Handlungen aufgrund von Zeugenaussagen" gehandelt hat. Ob es allerdings zum Geschlechtsakt kam, konnte nicht geklärt werden. Der Polizist selbst leugnet es. Und die einzige Zeugin konnte diese Frage nicht eindeutig beantworten, weil sie dafür nicht den richtigen Blickwinkel hatte. Claudia Stegmann
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