Spuren am offenen Sarg: Schmerzensgeld für Eltern
Vor sieben Jahren starb ihre Tochter im Klinikum in Ingolstadt. Nun erhalten die Eltern Schmerzensgeld, weil sie am offenen Sarg die Spuren einer Obduktion entdecken mussten.
Das Geld wird ihre Tochter nicht wieder lebendig machen. Das wissen die Eltern. Doch nach einem jahrelangen, nervenzehrenden Prozess haben sie am Donnerstag auf juristischer Ebene einen kleinen Teilerfolg erzielt: Sie erhalten vom Klinikum Ingolstadt Schmerzensgeld wegen einer nicht genehmigten Obduktion. Einen Behandlungsfehler der Ärzte konnte Vorsitzender Richter Konrad Riedel jedoch nicht erkennen.
Schmerzensgeld wegen nicht genehmigter Obduktion
Die junge Frau, eine Studentin, war im Januar 2006 im Klinikum in Ingolstadt gestorben, da war sie gerade einmal 24 Jahre alt. Eine gesunde, junge Frau sei ihre Tochter gewesen, erzählten die Eltern vor Gericht. Dann bekam sie eine Lungenentzündung, eine Blutvergiftung kam dazu. Es folgten Tage voller Hoffen und Bangen für die Eltern. Doch die Ärzte waren voller Zuversicht. „Sie hat’s geschafft“, haben sie noch zu den Eltern gesagt.
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