Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre
Am Freitag wird das Urteil im Totschlagsprozess verkündet. Verteidigung plädiert auf fünf Jahre
Der Totschlagsprozess nach dem Ehedrama von Denkendorf steht kurz vor dem Ende. Staatsanwältin Sandra von Dahl beantragte vor der großen Strafkammer gestern eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für den 32-jährigen Angeklagten. Verteidiger Klaus Wittmann plädierte dagegen auf fünf Jahre Gefängnis für seinen Mandanten. Der Vertreter der Nebenklage, Martin Scharr, schloss sich mit seinem Antrag der Anklage an. Er vertritt vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Jochen Bösl die Angehörigen der am 2. Januar vom Angeklagten getöteten Frau.
Wie ausführlich berichtet, muss sich der Deutsch-Algerier wegen Totschlags verantworten. Zu Beginn des Prozesses hatte er ein Teilgeständnis abgelegt. Er hatte zugegeben, dass er seine Frau während des schnell eskalierenden Streits am fraglichen Januartag mehrfach mit einem Keramikbecher oder einer Glasflasche gegen den Kopf geschlagen hatte. Auslöser für die Auseinandersetzung war eine verfängliche Chatnachricht gewesen, die seine Frau von einem anderen Mann empfangen hatte. Er hatte die Nachricht entdeckt, als er nochmals eine Hotelbuchung überprüft hatte. Man hatte eigentlich zu einem Wochenendtrip nach Straßburg aufbrechen wollen. Er habe seine Frau, eine Französin, dann wegen der Nachricht zur Rede gestellt. Woraufhin sie ihn – empört, dass er ihren Chat gelesen habe – geschlagen, als „race sale“, also als „minderwertige Rasse“ beleidigt, und angekündigt habe, ihn zu verlassen. Der Streit sei immer heftiger geworden, so die Aussage. Als seine Frau auch nach den Schlägen nicht von ihm abgelassen habe, habe er sie an sich gepresst, um sie zu beruhigen, wie sein Verteidiger bei Prozessauftakt erläutert hatte. Der gemeinsame Sohn sollte von dem Streit nichts mitbekommen. Der Angeklagte habe nicht erkannt, so hatte es in der Verteidigererklärung zunächst geheißen, dass sie keine Luft mehr bekomme. Ihren Tod habe er keinesfalls gewollt. Und er habe ihn auch nicht „billigend in Kauf“ genommen, wie es in der Anklage heißt.
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