Stadt verbietet Grabsteine aus Kinderarbeit
Friedhofssatzung wird dementsprechend angepasst
Es ist seit Jahren ein Streitthema unter Steinmetzen, die sich nun auf Kommunen in ganz Deutschland auswirkt. Ein Teil der Grabsteine soll immer noch unter menschenunwürdigsten Bedingungen von Kinderhänden produziert werden, haben sowohl journalistische Nachforschungen als auch diverse Interessenverbände aufgedeckt. Vor allem Indien solle ein Land sein, in dem die Kinderarbeit in Steinbrüchen immer noch nicht ausreichend verboten ist.
Der Neuburger Stadtrat hat am Dienstagabend nun einen Passus in die Friedhofssatzung eingeführt, der das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit verbietet. Darin heißt es: „Grabsteine und Einfassungen aus Naturstein dürfen „nur aufgestellt werden (...), wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind.“ Damit schließt sich die Stadt dem am 1. September in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit“ an.
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