Tödlicher Unfall: Eltern des Opfers entsetzt über mildes Urteil
Eine erst 19 Jahre alte Frau war durch einen Verkehrsunfall, den eine Schrobenhausenerin versursacht hatte, getötet worden. Die Unfallverursacherin stand vor Gericht.
Wie kann der Verlust eines Menschenlebens bewertet werden? Auf diese Frage musste gestern das Amtsgericht Neuburg im Falle einer 36-jährigen Schrobenhausenerin eine Antwort finden. Eine erst 19 Jahre alte Frau war durch einen Verkehrsunfall, den die Schrobenhausenerin versursacht hatte, getötet worden. Die 36-Jährige musste sich nun wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 2100 Euro und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 6000 Euro Geldstrafe gefordert."Sie sind zu schnell gefahren", waren sich Gericht und Staatsanwaltschaft bereits anfangs einig. Doch der Verteidiger beharrte bis zuletzt darauf, dass seiner Mandantin kein Fehlveerhalten vorzuwerfen sei.
Mit 50 bis 60 Stundenkilometern war die die 36-jährige Angeklagte auf schneebedeckter Fahrbahn in einem Waldstück zwischen Schrobenhausen und Sandizell ins Rutschen gekommen und frontal mit einer entgegenkommenden 19-jährigen Autofahrerin zusammengeprallt. Dabei hatte sich die junge Frau so schwere Schädel- und Wirbelsäulenverletzungen zugezogen, dass sie drei Tage später im Krankenhaus gestorben war. Der Beifahrer der jungen Frau - deren Freund - hatte diverse Schleudertraumata davongetragen, konnte jedoch das Krankenhaus nach einem Tag wieder verlassen. Allerdings befindet er sich noch heute in psychologischer Behandlung.
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