Traktorführerschein - jetzt nur noch ab 15 Jahren
Kinder von Bauern dürfen künftig den Traktorführerschein erst mit Erreichen des 15. Lebensjahres erwerben. Eine Ausnahmegenehmigung ab dem 14. Lebensjahr ist nicht mehr zulässig.
Neuburg-Schrobenhausen Diese Nachricht wird die Landwirte sicherlich nicht freuen. Kinder von Bauern dürfen künftig den Traktorführerschein erst mit Erreichen des 15. Lebensjahres erwerben. Die bislang weit verbreitete Praxis einer Ausnahmegenehmigung bereits ab dem 14. Lebensjahr ist nicht mehr zulässig. Das teilte das Landratsamt nun mit.
Der Grund für diese Änderung ist ein Schreiben der Regierung von Oberbayern. In diesem wird auf die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzes und den Entwicklungsstand von 14-Jährigen hinwiesen. Bei medizinischen Untersuchungen hatte man festgestellt, dass bei 14-Jährigen oftmals die nötige Reife fehle, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Außerdem gab es bundesweit einige schlimme Unfälle, die von 14-Jährigen verursacht worden waren.
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