Aus Wut verwüstet ein 29-Jähriger Wohnung seiner Exfreundin und schickt ihr

Völlig ausgerastet ist ein 29-jähriger Schrobenhausener, als seine Freundin mit ihm Schluss machte. In diesem "Ausnahmezustand", wie die Verteidigung meinte, terrorisierte der Mann die Ex mit beleidigenden SMS und verwüstete sogar ihre Wohnung. Gestern musste sich der Schrobenhausener wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Nötigung und Nachstellung in 35 Fällen vor dem Amtsgericht Neuburg verantworten und erhielt mit 4800 Euro Geldstrafe eine empfindliche Sanktion.
Vier Wochen lang hatte der 29-Jährige seine Wut über das jähe Beziehungsende nicht unter Kontrolle. An seiner Exfreundin hatte sich der junge Mann immer wieder abreagiert. In einem Lokal hatte er der jungen Frau einen Stuhl, auf dem sie gerade saß, weggezogen, so dass die 26-Jährige zu Boden gefallen war und sich leicht verletzte. Ein paar Tage später war der rasende Mann zu ihrer Wohnung gefahren, hatte die Terrassentür aufgehebelt und Möbel, Holzdecke und Boden beschädigt. Gesamtschaden: über 4000 Euro. Über 50 SMS hatte der verstoßene Liebhaber der 26-Jährigen geschickt, teils mit Beleidigungen, teils mit Selbstmordabsichten. Letztendlich hatte die verstörte Frau Strafantrag gestellt und einen Gewaltschutzbeschluss gegen den aufdringlichen Verehrer erwirkt.
"Ich richtete die komplette Wohnung her und, als ich fertig war, hat sie mir den Laufpass gegeben", erklärte der Mann vor Gericht. Er habe sich zu der Zeit in psychotherapeutischer Behandlung befunden. Vor dem Einbruch habe er Alkohol getrunken und gleichzeitig Medikamente genommen. Mit den Selbstmorddrohungen habe der 29-Jährige Mitleid erregen wollen.
Mitleidsgefühle hatte die Exfreundin keineswegs verspührt, umso mehr hatten die Vorfälle nachhaltige Spuren bei ihr hinterlassen. Lange Zeit habe sie sich nicht mehr aus dem Haus getraut und wohne seither bei ihrer Mutter, schilderte die junge Frau vor Gericht.
Als Auslöser für die Taten sah Staatsanwalt Franz Burger ein "nicht bewältigtes Beziehungsende". Da der junge Mann nicht vorbestraft ist und sich geständig und einsichtig zeigte, wollte es Burger mit einer Geldstrafe von 4800 Euro bewenden lassen. "Ich hoffe, dass es ein einmaliger Ausrutscher war", so der Anklagevertreter.
Dem kam Amtsrichter Matthias Ernst nach. "Die Taten haben bei Ihrer Exfreundin sehr starken Eindruck hinterlassen. Der Einbruch war ein massiver Einbruch in deren Privatsphäre", so der Richter und gab dem 29-Jährigen noch warnend mit auf den Weg: "Passen Sie auf, Sie sind anfällig für solche Dinge". Der Mann nahm das Urteil an und muss nun neben der Strafe, den Gerichts- und Anwaltskosten und das beschädigte Mobiliar auch noch den Kredit für die Wohnungsrenovierung zurückzahlen.
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