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08. Dezember 2011 18:14 Uhr

Schlossfest-Prozess

Vorwurf des Totschlags wird fallen gelassen

Die Anklage im Schlossfest-Prozess um den Tod eines 31-Jährigen wird auf Körperverletzung herabgestuft. Der Angeklagte nahm die Wendung im Prozess ruhig auf.

Symbolbild

Der junge Mann hatte am ersten Schlossfesttag im Juni dieses Jahres einem 31-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt , sodass diesem eine Arterie im Gehirn platzte und er sofort bewusstlos zusammenbrach. Einen Tag später erlag der Neuburger seiner Verletzung.

"Im Promillebereich"

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein einziger Schlag in dieser Form zum Tod führt, liege im Promillebereich, hatte Rechtsmediziner Prof. Dr. Wolfgang Keil vor dem Landgericht Ingolstadt erläutert. Deswegen könne man nicht davon ausgehen, dass der Angeklagte bei seinem Fausthieb mit dem Tod seines Kontrahenten rechnete oder ihn auch nur billigend in Kauf nahm, sagte Richter Weingartner: „In Frage kommt also nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder sogar nur eine vorsätzliche Körperverletzung.“

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Staatsanwalt Robert Pohle und Verteidiger Walter Gräf müssen in ihren Plädoyers am kommenden Donnerstag also hauptsächlich die Frage der Fahrlässigkeit prüfen. Für den 15. Dezember wird dann auch das Urteil erwartet.

Ruhig und in sich gekehrt

Ruhig und in sich gekehrt hatte der 25-jährige Oberhausener an zwei Verhandlungstagen die Aussagen von über 30 Zeugen angehört. Von wem die Aggressionen in jener ersten Schlossfestnacht letztendlich wirklich ausgegangen waren, war nur schwer zu klären. Fest steht jedenfalls, dass der Angeklagte dazwischen ging, als sein Kumpel mit dem späteren Opfer nach dem Fest in einer Bar aneinander geraten war. „Er sagte zu mir, ich soll drin bleiben, er würde das klären“, berichtete der Spezl dem Schwurgericht.

Draußen versetzte der Angeklagte dem Opfer den Faustschlag. Wer zuerst zuschlug oder ob das Opfer überhaupt etwas unternahm, dazu konnte keiner der Zeugen etwas Verlässliches sagen. Der Angeklagte behauptete jedenfalls, dass er sich bedroht gefühlt hatte von dem gut einen Kopf größeren und 45 Kilogramm schwereren JVA-Beamten.

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