Was, wenn die Therapie scheitert?
In dem Fall des 28-Jährigen, der seiner Lebensgefährtin die Kehle durchschnitt, wird das Landgericht Ingolstadt wohl diesen Freitag ein Urteil sprechen
Auch gestern ging es am Landgericht Ingolstadt wieder sehr detailliert um die Frage, wie es mit dem 28-Jährigen weitergehen könnte, der im Drogenwahn seiner Lebensgefährtin die Kehle durchgeschnitten hatte.
Das Unterbringungsverfahren wegen versuchten Totschlags gegen den Ingolstädter gestaltet sich komplizierter als erwartet, denn die Antwort auf die Frage, wo er besser – in einer Entziehungsanstalt oder im Maßregelvollzug eines psychiatrischen Krankenhauses – untergebracht wäre, scheint dem Gericht unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl noch nicht ganz schlüssig. Die Fragen, die bleiben, sind letztlich: Was passiert, wenn der Entzug scheitert? Und wie gefährlich wäre der Drogenabhängige dann für die Allgemeinheit? Juristisch muss das Gericht klären, welche der für dieses Verfahren relevanten Maßregeln (Paragrafen 63, 64 im Strafgesetzbuch) in welcher Kombination angeordnet werden, um dem Suchtpatienten auf der Anklagebank die bestmögliche Therapie aber auch – im Fall des Scheiterns einer Drogentherapie – den größtmöglichen Schutz für seine Mitmenschen zu gewährleisten, wenn er wieder Wahnvorstellungen bekommt.
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