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Ingolstadt/Neuburg
02.09.2014

Wegen Betrugs verurteilt: Polizist schummelt sich in VIP-Bereich

Sieben Mal war ein Neuburger Polizeibeamter in der Business-Lounge des Audi-Sportparks. Bezahlt hat er dafür nie etwas. Stattdessen hat er sich mit seinem Polizeiausweis und einer Arbeitskarte legitimiert, die jedoch für den VIP-Bereich gar nicht zulässig war.
Foto: sb-presse

Neuburger Polizist, der sich mehrfach kostenlos im VIP-Bereich des Audi-Sportparks aufgehalten hat, wurde am Landgericht zu zehn Monaten auf Bewährung wegen Betrugs verurteilt.

Am Ende war die Beweiskette für Richter Michael Fein zu dicht, als dass er den Neuburger Oberkommissar hätte straflos ziehen lassen können. „Man kommt bei Ihnen nicht an einer Verurteilung vorbei“, sagte er deshalb am Dienstag am Ende des dritten Verhandlungstages am Ingolstädter Amtsgericht. Zu zehn Monaten auf Bewährung wegen Betrugs verurteilte er den 58-Jährigen, weil er sich mehrfach unter zweifelhaften Umständen kostenlosen Zutritt in den VIP-Bereich des Audi-Sportparks verschafft hat.

Dreh- und Angelpunkt der Verhandlung war die Frage, wie und warum der Polizist in den exklusiven Bereich kam. Während sich mehrere Zeugen wie eine Empfangsdame, ein Security-Mitarbeiter oder der FCI-Geschäftsführer sicher waren, dass sich der Beamte als „Staatsanwalt“ oder „von der Staatsanwaltschaft“ ausgegeben habe, dementierte dieser bis zuletzt die Vorwürfe. Stattdessen habe er eine vom Polizeirat ausgestellte Arbeitskarte – die deutlich vermerkt nicht für den VIP-Bereich galt, was der Polizist aber nicht gesehen haben will – sowie seinen Polizeiausweis vorgelegt. Dass er nichtsdestotrotz durchgewunken wurde, sei letztlich ein Fehler des Personals gewesen, argumentierte sein Verteidiger Walter Gräf. Außerdem steht auf der Rückseite des Polizeiausweises in der Tat „Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft“.

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