Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt: 21-Jähriger schlief mit 13-Jähriger
Der Prozess gegen einen 21-Jährigen ist in zweiter Instanz zu Ende gegangen. Obwohl der Sex einvernehmlich war, wurde der Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.
Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen ist zu Ende gegangen. Der Angeklagte, ein 21-jähriger gebürtiger Ingolstädter, nahm gestern seine Berufung zurück. Das Urteil aus erster Instanz ist somit rechtskräftig. Das Amtsgericht Ingolstadt hatte ihn im April zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es war nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass der junge Mann im September 2013 mit einem damals 13-jährigen Mädchen geschlafen hatte – wenn auch nicht gegen den Willen des Kindes. Zudem hatte er noch zwei Fahrräder gestohlen.
Angeklagter habe vom jungen Alter des Mädchens nichts gewusst
Die Verteidigerin des Angeklagten hatte in der zweiten Instanz eigentlich einen Freispruch erreichen wollen. Der junge Mann hatte behauptet, sich an die Geschehnisse der fraglichen Septembernacht nicht erinnern zu können. Er sei betrunken und von Drogen berauscht gewesen. Zudem hatte er darauf beharrt, von dem jungen Alter des Mädchens nichts gewusst zu haben. Nachdem Richter Konrad Riedel gestern die Beweisaufnahme geschlossen hatte, machte er dem Angeklagten und seiner Anwältin nachdrücklich deutlich, dass das Gericht wohl zu keinem anderen Schluss kommen werde als bereits das Amtsgericht zuvor. Mit einer geringeren Strafe oder gar einem Freispruch hätte der Angeklagte also nicht rechnen können.
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