Weicheringer Bürgermeister beim Telefonieren abgehört
Um den Lohn für seine Arbeit zu erhalten, wollte ein 41-Jähriger einen hörbaren Beweis für seinen Auftraggeber sammeln. Dabei hat er sich aber strafbar gemacht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heißt ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht und ist bei uns als Volksweisheit bekannt. Das jedoch wollte ein 41-Jähriger nicht einsehen und musste deshalb gestern vor dem Amtsrichter Platz nehmen. Der Mann hatte ein Telefonat von Weicherings Bürgermeister Thomas Mack heimlich per Handy aufgezeichnet und war nun wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes angeklagt.
Der selbstständige Berliner hatte sechs Wochen als Subunternehmer einer Trockenbaufirma an der Sanierung der Gebäude der Weicheringer Grundschule mitgearbeitet. Da ihm jedoch dessen Auftraggeber Mängel an der Deckenverkleidung vorwarf und ihm deshalb die Rechnung in Höhe von 28000 Euro nicht zahlte, wollte der selbstständige 41-Jährige die Deckenverkleidung im Juni dieses Jahres ohne Absprachen einfach austauschen. Weicherings Bürgermeister Thomas Mack und die Polizei, die über einen Diebstahl informiert worden war, eilten zu der Baustelle. Mack habe keinerlei Mängel an den Arbeiten des Mannes feststellen können, so der Bürgermeister im Zeugenstand. Er habe dem 41-Jährigen helfen und noch vor Ort mit der Chefin der Trockenbaufirma sprechen wollen.
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