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Neuburg-Schrobenhausen
15.01.2018

Wer zahlt beim Ausbau kaputter Straßen?

Wenn kaputte Ortsstraßen saniert oder ausgebaut werden, müssen in den meisten Kommunen die Anlieger mitzahlen. Das könnte sich bald ändern. 

Ein Volksbegehren soll deshalb die umstrittene Straßenausbaubeitragssatzung zu Fall bringen. So denkt man in den Rathäusern darüber.

Das Damoklesschwert schwebt auch über Michael Böhm. Die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) treibt die Rathauchchefs des knappen Drittels der über 2000 bayerischen Kommunen um, die bisher keine Kosten für die Erneuerung von Ortstraßen von ihren Bürgern erheben. „Man handelt sich Ärger ein, so oder so“, meint Böhm. In seiner Marktgemeinde fordern die Bürger die Sanierungen maroder Straßen, zahlen muss es die Gemeinde, Burgheim hat bisher keine Satzung. Die kommunale Rechtsaufsicht drängt die Kommunen deshalb dazu. Dann werden die Anlieger zur Kasse gebeten, was natürlich auch zu Unmut führt – vor allem bei jenen, die tiefer in die Tasche greifen müssen. Alle Bürgermeister im Freistaat verfolgen deshalb aufmerksam die aktuelle Diskussion im Landtag. Die Freien Wähler (FW) initiieren ein Volksbegehren zur Abschaffung der umstrittenen Gebühren, die CSU möchte die bisher geltende Soll- durch eine Kann-Regelung ersetzen.

Michael Böhm hält nichts von einem Aufweichen der geltenden Satzung. „Dann läuft’s nämlich wie bisher, es bleibt an den Gemeinden hängen.“ Er schlägt vor, der Staat solle die Kommunen entlasten und einen großen Topf für kommunale Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen einrichten.

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